1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde.
2. Reiter und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss für die Dauer der Veranstaltung eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Besitzer des Pferdes Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.
3. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen aus Sach- und Vermögensschäden frei, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen entstanden sind. Die Reiter/Pferdebesitzer tragen für sich und ihre Pferde die alleinige Verantwortung und haben den Veranstalter von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die durch sie, ihre Pferde oder ihre Helfer ausgelöst werden.
4. Die Reiter sind dem Tier- u. Naturschutzgesetz verpflichtet und beachten die geltenden Gesetze (Natur, Tierschutz-, Wald- u. Landschaftspflegegesetz, STVO usw.).
5. Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt zu Rate gezogen werden.
6. Zugelassen sind anbindesichere Pferde und Ponys deren Gesundheit, Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen entsprechen. Die teilnehmenden Pferde/Ponys müssen, wenn in der Ausschreibung nichts anderes genannt, mindestens 4-jährig sein. Oder nach voriger Absprache.
7. Laktierende Stuten dürfen nicht teilnehmen, Hengste und Hunde nur nach Absprache.
8. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an der Veranstaltung teilnehmen. Der Erwachsene übernimmt die Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung vorliegen.
9. Die Ausrüstung von Pferd und Reiter kann beliebig gewählt werden, muss aber zweckentsprechend und verkehrssicher sein. Atembeengende Zäumung ist nicht erlaubt.
10. Dem Veranstalter ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung, mangelnder Kontrolle durch den Teilnehmer oder gesundheitlicher Risiken für sich oder andere Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt auf Kosten des Teilnehmers.
11. Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner bestellten Helfer sind Folge zu leisten.
12. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer oder Besucher nach erfolgloser Abmahnung mit sofortiger Wirkung von einer Veranstaltung auszuschließen (Platzverweis).
13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung ausfallen zu lassen, in diesem Fall werden die Anzahlungen zurückerstattet.
14. Alle bei der Anmeldung erhobenen Daten werden zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet. Es werden keine Daten weitergegeben.
15. Termine müssen mindestens 24 Stunden seitens der Kunden abgesagt werden. Werden Termine später abgesagt, werden bei mindestens 40,– Euro in Rechnung gestellt.
16. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform, die Ausschreibung1 der Veranstaltung beinhaltet die speziellen Veranstaltungsbedingungen. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
17. Tragende Stuten, verletzte und akut kranke Pferde können nicht behandelt werden. Pferde sind bitte für die Behandlung sauber und trocken. Wird nicht spätestens 24 Stunden ein Termin abgesagt und ich kann aus diesen Gründen und weiteren, ein Pferd nicht behandeln oder trainieren, werden die Anfahrtskosten zzgl. einer Ausfallpauschale berechnet.